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BVL erteilt Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Minecto One gegen Apfelblütenstecher

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erteilt.

Apfelblüte
© Oldiefan/Pixabay

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln im Obstbau und Freiland über die bestehende Zulassung hinaus zur Anwendung kommen. 

Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 13. Februar bis zum 12. Juni 2026. 

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