Sie wurde am 21. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2027 und damit zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres in Kraft.
Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Wir brauchen eine attraktive Ausbildung auf Höhe der Zeit, um den Generationswechsel in der Landwirtschaft erfolgreich zu gestalten. Deshalb haben wir die Ausbildungsverordnung gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern und Fachleuten aus der Praxis grundlegend modernisiert. Sie muss das abbilden, was junge Landwirtinnen und Landwirte heute im Betrieb wirklich brauchen. Die alte Verordnung ist 30 Jahre alt. Seither hat sich die Landwirtschaft in vielen Bereichen grundlegend verändert: Betriebe arbeiten heute mit moderner und digitaler Technik, sind Treiber von Innovationen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschutz, Tierwohl oder Klimaanpassung gestiegen. Besonders wichtig war mir, dass die neue Verordnung von denjenigen mitgestaltet wird, die Ausbildung jeden Tag leben.
Sie muss die betriebliche Praxis abbilden. Genau das zeichnet ja auch unser System der beruflichen Bildung aus. Mit der neuen Ausbildungsverordnung wird die bisherige Prüfungsstruktur vereinfacht, stärker an der betrieblichen Praxis ausgerichtet und damit ein Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie geleistet. Mein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlich beteiligten Sachverständigen sowie den Sozialpartnern, den Ländern und dem Bundesinstitut für Berufsbildung. Dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam Verantwortung für die Gestaltung der dualen Ausbildung übernehmen, ist eine besondere Stärke unseres Berufsbildungssystems.“
Mit der neuen Ausbildungsverordnung wird die bisherige Prüfungsstruktur entschlackt, die Voraussetzungen für Betriebe, die ausbilden wollen, werden angepasst und der Ausbildungsrahmenplan zukunftsorientiert weiterentwickelt. Dadurch leiste das BMLEH auch einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau: Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird mit der Verordnung der Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft jährlich um rund 2,8 Mio Euro reduziert. Pflanzenbau und Tierhaltung bleiben dabei zentrale Bestandteile der Ausbildung. Zugleich werden sozioökonomische Kompetenzen stärker berücksichtigt: Berufliches Rollenverständnis, Selbstreflexion, Kommunikation und Kooperation erhalten künftig mehr Gewicht.
Die neue Verordnung hält zudem an einem einheitlichen Berufsbild fest. Ökologische und konventionelle Landwirtschaft bleiben Teil einer gemeinsamen, breit angelegten beruflichen Qualifizierung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin. Damit trägt die Ausbildung auch in Zukunft der Vielfalt der landwirtschaftlichen Praxis Rechnung und vermittele zugleich eine gemeinsame fachliche Grundlage.