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Bekämpfung von Bohnenfliegen – Notfallzulassung für Lumiposa 625 FS

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zur Bekämpfung von Bohnenfliegen (Delia platura) an Buschbohnen (PHSVN) und Stangenbohnen (PHSVX) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Lumiposa 625 FS (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erteilt.

Buschbohnen mit Blüte
© eurobanks/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung von Lumiposa 625 FS zur Behandlung des Saatgutes der vorgenannten Kulturen im Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2026 gemäß der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung und über die bestehende Zulassung hinaus zulässig. 

Die Aussaat des Saatgutes darf nach Angaben des BVL im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2026 erfolgen.