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BBV fordert praxisnahe Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung ohne zusätzliche Belastungen

Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat im Rahmen einer Anhörung zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 klar Stellung bezogen und die Notwendigkeit einer Referenzliste für Ausnahmen von Obst und Gemüse unter 1,5 kg deutlich gemacht.

Zwei EU-Fahnen (je zwölf gelbe Sterne auf blauem Hintergrund) wehen vor einem modernen Gebäude
© François van Bast/AdobeStock

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die am 12. August 2026 weitgehend gültig wird, erfordere demnach eine Neufassung des bisherigen Verpackungsgesetzes. Der BBV warnt vor unnötiger zusätzlicher Bürokratie bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Deutschland verfüge bereits über gut funktionierende Mehrweg- und Rücknahmesysteme – eine weitere Verschärfung sei nicht erforderlich.

Besonders für den Obst- und Gemüsesektor hätten pauschale Verbote von Kunststoffverpackungen große negative Folgen. Verpackungen schützen empfindliche Waren, verhindern Lebensmittelverluste und erfüllen wichtige Funktionen wie Kennzeichnung und Hygiene. Ein Verbot für Verpackungen unter 1,5 kg würde zu mehr Verderb, höheren Abschriften im Handel und zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen für regionale Erzeuger führen – denn importierte Ware könnte weiterhin verpackt angeboten werden.

Der BBV fordert eine nationale Referenzliste für Ausnahmen sowie eine klare Regelung, dass künftig der Hersteller der unbefüllten Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Eine Ausweitung der Systembeteiligung auf Transportverpackungen lehnt der BBV ab, da diese im B2B-Bereich verbleiben und über bestehende Rücknahmesysteme erfasst werden.

Aus Sicht des BBV brauche es eine praxisnahe Umsetzung ohne zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft. Eine ausführliche Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes finden Sie hier

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