ZVG: Energieeffizienzgesetz – Entlastung kommt frühestens Mitte 2026
Die geplante Rückführung der nationalen Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie nimmt Gestalt an. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des neuen Eckpunktepapiers zum Bürokratieabbau auf die entsprechenden Anpassungen verständigt. Der Kabinettsbeschluss soll spätestens Mitte 2026 vorliegen.
© nidvoray/AdobeStock