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Tegut: Rewe Group erhält Freigabe durch Bundeskartellamt unter Auflagen

Das Bundeskartellamt hat die Vereinbarung zwischen der genossenschaftlichen Rewe Group und der Migros Zürich über die Übernahme von 40 Tegut-Märkten unter Auflagen freigegeben. 

Außenansicht tegut...-Filiale
© Rewe Group

Die Rewe Group darf eigenen Angaben zufolge 38 Standorte unmittelbar übernehmen. Hinsichtlich zwei weiterer Standorte bestehe ein vierjähriges Erwerbsverbot. Damit sei eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Zukunftslösung unter Rewe und Penny für die Tegut-Standorte in Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen erfüllt.

Die Entscheidung schaffe Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Gleichzeitig eröffne sie eine langfristige Perspektive für die betroffenen Standorte, ihre Mitarbeitenden sowie die Kundinnen und Kunden, sagt Rewe Group-Vorstand Peter Maly.

Bereits im April hatten die Beteiligten eine Vereinbarung über die Übernahme von bis zu 40 Tegut-Märkten unterzeichnet. Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts sei das kartellbehördliche Prüfverfahren nun abgeschlossen. Die nächsten Umsetzungsschritte werden auf Grundlage der Entscheidung jetzt vorbereitet.

Mit der geplanten Übernahme verfolge die Rewe Group das Ziel, die Nahversorgung in den betroffenen Regionen langfristig zu sichern und die Zukunftsfähigkeit der Standorte zu stärken. Als genossenschaftlich organisiertes Handelsunternehmen verfüge die Rewe Group über langjährige Erfahrung im Betrieb und in der Weiterentwicklung von Lebensmittelmärkten. Bewährte regionale Lieferbeziehungen sowie die Versorgung mit regionalen und Bio-Produkten sollen erhalten bleiben. Allen Mitarbeitenden der von der geplanten Übernahme betroffenen Tegut-Märkte soll im Zuge der Integration ein Beschäftigungsangebot gemacht werden.