Insgesamt plant das BVL, bis 2035 zehn „Schlüsselmaßnahmen“ in die Wirkung zu bringen. Während einige davon bereits ausgearbeitet sind oder sogar schon umgesetzt werden, müssen andere erst noch entwickelt werden. Die vollständige Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen soll im Rahmen der Reform der Agrarpolitik bis 2030 (AP 30+) erfolgen, also ab dem Jahr 2030.
Vorgesehen ist bspw. die Optimierung der Applikationstechniken im Pflanzenschutz, womit der Einsatz von chemischen Präparaten verringert werden soll. Gleichzeitig soll das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel vereinfacht werden. Parallel dazu ist geplant, die biologische Schädlingsbekämpfung auszubauen. Zudem sollen robuste Sorten verstärkt gefördert werden.
Auf der Liste steht außerdem der Aufbau einer nationalen Plattform für das Monitoring zum Stand der Schutzmöglichkeiten. Daneben sollen Kompetenz- und Demonstrationsnetzwerke eingerichtet werden, um neue Lösungen zu entwickeln und diese in der Praxis umzusetzen.
Bereits im Mai 2024 hatte die Schweizer Regierung ihren Zwischenbericht zur Umsetzung des „Aktionsplans Pflanzenschutzmittel“ verabschiedet. Darin wurde auf die Fortschritte bei der Reduktion der Risiken verwiesen, aber auch auf immer größere Lücken bei den verfügbaren Pflanzenschutzmitteln. Die Anzahl zugelassener Produkte sei rückläufig, es mangele an Alternativen, und immer häufiger träten neue Schadorganismen auf, hieß es in dem Bericht. Dies wurde zum Anlass genommen, eine Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen auszuarbeiten. AgE