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Schneider und Rainer: Umweltschutz muss sich für Landwirte lohnen

Bundesumweltminister Carsten Schneider eröffnete am 13. Januar gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer den diesjährigen BMUKN-Agrarkongress im Vorfeld der Grünen Woche. 

Baum in Weltkugel
© Pixabay

Im Mittelpunkt steht die künftige Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik, deren Bedeutung für die ländlichen Räume und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, so das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich großen Herausforderungen gegenüber und sind gleichzeitig wichtige Partner, um Maßnahmen zum Natur- und Umweltschutz für eine lebenswerte Umwelt umzusetzen. Neben fairen Wettbewerbsbedingungen in Europa werben Bundesumweltminister Schneider und Landwirtschaftsminister Rainer deshalb gemeinsam für stärkere Anreize für das Engagement der Landwirtschaft im Natur- und Klimaschutz.  

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich werbe für eine Kultur des Miteinanders, gerade in schwierigen Zeiten. Denn Umweltschutz und Landwirtschaft sind aufeinander angewiesen. Erfolgreicher Umweltschutz gelingt nur gemeinsam mit der Landwirtschaft, denn die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Umgekehrt brauchen auch die Landwirte langfristig intakte Natur, gesunde Böden und ein stabiles, erträgliches Klima, um ihre Ernten zu sichern. Die aktuelle EU-Agrarförderung hat hier bereits gute Fortschritte angestoßen. Der jetzt vorliegende Reformvorschlag der EU-Kommission würde aber einen Rückschritt bedeuten. In den Verhandlungen werde ich mich daher für Nachbesserungen einsetzen: Die wertvollen Leistungen, die Landwirtinnen und Landwirte für die Umwelt erbringen, müssen angemessen honoriert werden. Es muss weiter EU-weite Mindest-Umweltstandards und einen Mindestanteil am Agrarbudget für Umweltmaßnahmen geben. Außerdem müssen regionale Schieflagen verhindert werden. Mit den Vorschlägen der EU-Kommission zu Degression und Kappung würden die größeren Betriebe – gerade im Norden und Osten - deutlich Mittel verlieren. Hier muss mehr Rücksicht auf die unterschiedlichen historisch gewachsenen Betriebsstrukturen genommen werden. Ich werbe dafür, dass das Geld in den Regionen bleibt.“ 

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: „Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein Grundpfeiler der europäischen Einigung. Sie ist Stabilitätsanker und Standortfaktor. Und für viele Regionen: Heimatgarantie. Deshalb ist es wichtig, dass die GAP als eigenständiger Politikbereich erhalten bleibt, mit der ländlichen Entwicklung als integralem Bestandteil. Wir setzen uns für eine GAP ein, die sich an der Realität auf den Höfen orientiert. Verlässlichkeit und Planungssicherheit heißen unsere Ziele, statt Bürokratie und Kontrolle. Nur so haben unsere Landwirtinnen und Landwirte eine Zukunftsperspektive. Wir brauchen eine wirtschaftlich tragfähige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft als Grundlage für die Ernährungssicherheit in Europa. Die Perspektiven der gemeinsamen Agrarpolitik sind nur vielversprechend, wenn es gelingt, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Interessen miteinander zu verbinden.“ 

Die aktuell geltende Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist mit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr die größte Finanzierungsquelle für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in den Agrarlandschaften Deutschlands. Gerade in den letzten Jahren hat sie deutliche Verbesserungen für die Umwelt bewirkt.  

Diese Errungenschaften seien nun gefährdet. Denn in ihrem ersten Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit ab 2027 und die EU-Agrarförderung von 2028 bis 2034 hat die Europäische Kommission anders als bislang gültig weder ein Mindestanteil für Umweltmaßnahmen in der Agrarpolitik noch europaweit verbindliche Umweltstandards vorgeschlagen. Die Mitte Juli 2025 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission sehen u.a. die Zusammenlegung vieler bisheriger Fonds in einem großen gemeinsamen Fördertopf für verschiedene Politikbereiche vor, in den auch die GAP eingeht. Damit sei gleichzeitig die Aufhebung ihrer bisherigen Zwei-Säulen-Struktur verbunden. In sogenannten „Plänen für national-regionale Partnerschaften“ (NRPP) sollen die Mitgliedstaaten auch die nationale Ausgestaltung der GAP festlegen. Für die GAP sei ein zweckgebundenes Mindestbudget vorgesehen, aus dem allerdings nicht mehr alle Maßnahmen der aktuellen GAP finanziert werden können.