von Daniel Schmidt 2 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

PPWR: Zwischen Rechtsunsicherheit und Bürokratie

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll Verpackungsrecht EU-weit harmonisieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und Verpackungsabfälle reduzieren. An den grundsätzlichen Zielen gebe es wenig auszusetzen, erklärte Henning Kleinespel, stellvertretender Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Fruchthandelsverbandes (DFHV), beim Deutschen Obst & Gemüse Kongress (DOGK). Bei der Umsetzung zeige sich jedoch bereits, wie groß die Herausforderungen für den Obst- und Gemüsehandel sind.

Henning Kleinespel beim diesjährigen DOGK
Henning Kleinespel beim diesjährigen DOGK

„In einem Wort zusammengefasst: Katastrophe“, beschrieb Kleinespel die bisherigen Erfahrungen der DFHV-Mitgliedsunternehmen. Vor allem die hohe Rechtsunsicherheit bereite Probleme. Entscheidende Fragen seien teilweise nicht eindeutig geregelt, hinzu kämen unterschiedliche Auslegungen innerhalb der EU und entlang der Lieferkette. Besonders deutlich werde dies bei der Frage, wer für eine Verpackung als Erzeuger verantwortlich ist und damit unter anderem die Konformitätserklärung erstellen muss.

Neue Pflichten, hoher Zeitdruck

Seit der ersten Umsetzungsstufe müssen Unternehmen unter anderem neue Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten berücksichtigen. Für jede Verpackungsart sind Konformitätserklärung und technische Dokumentation erforderlich. Schon Änderungen an Klebstoff, Folie, Etikett oder Größe können laut Kleinespel dazu führen, dass eine neue Verpackungsart vorliegt. Bei zahlreichen Produkten und Verpackungsvarianten könnten so „tausende von Konformitätserklärungen“ entstehen, die Unternehmen verwalten müssten.

Für den Fruchthandel verschärfen komplexe Lieferketten und der hohe Zeitdruck die Situation. Viele kleine Erzeuger und Abpacker müssten Informationen und Dokumente bereitstellen, seien mit den Anforderungen aber teilweise überfordert. Gleichzeitig könne frische Ware nicht wochenlang warten, bis sämtliche Unterlagen vorliegen. „Wir brauchen diese Dokumente sofort“, betonte Kleinespel.

Eine weitere Herausforderung ist das Datenmanagement. Derzeit würden viele Unternehmen benötigte Angaben noch händisch bei ihren Lieferanten zusammentragen. Bei Tausenden möglichen Konformitätserklärungen sei dies auf Dauer kaum praktikabel. „Da brauchen wir irgendwie Automatisierung drin“, sagte Kleinespel. Das gelte auch für kurzfristige Änderungen der Vertriebswege oder spontanes Umpacken – Situationen, die im Handel mit verderblicher Ware zum Alltag gehören.

Weitere Vorgaben bereits in Sicht

Dabei stehen weitere Anforderungen erst bevor. Ab 2028 gewinnt unter anderem die Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen an Bedeutung, ab 2030 folgen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Mindestrezyklatgehalt sowie Mehrwegquoten bei Transportverpackungen. Besonders kritisch sieht der DFHV das geplante Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Zwar sind Ausnahmen vorgesehen, welche Produkte darunterfallen werden, ist für Unternehmen derzeit aber noch nicht verlässlich planbar. Das erschwere bspw. Investitionsentscheidungen für neue Packstraßen.

Trotz der Unsicherheit warnte Kleinespel davor, das Thema aufzuschieben. Die EU-Kommission habe die Mitgliedstaaten zwar zu einer marktfreundlichen Überwachung aufgerufen, bei der zunächst Hinweise und Abhilfemaßnahmen statt Sanktionen im Vordergrund stehen sollen. Das bedeute jedoch nicht, dass Unternehmen untätig bleiben könnten: „Wir müssen uns darum kümmern. Wir müssen dieses Bemühen zeigen.“