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Pflanzenschutzmittel Proman – Notfallzulassung gegen mehrere Schadorganismen an Spargel

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Herbizid Proman (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.

Spargelstangen in Korb
© Gerhard Seybert/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Proman gegen Franzosenkraut-Arten, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus an Spargel (ASPOF) im Freiland zwischen dem 1. Juli und dem 28. Oktober 2026 zulässig.