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Pflanzenschutzmittel Chanon – Einschränkung der Zulassung

Am 23. April 2026 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Chanon für die Anwendung in Speiserüben eingeschränkt.

Pastinaken in Kiste

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung an den nachfolgenden Kulturen bedingt durch die Einschränkung der Zulassung nicht mehr zulässig:

Kultur alt: Pastinak, Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)
Kultur neu: Pastinak, Wurzelpetersilie
Schadorganismus: einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsnummer: 00A472-00/02-002  

Kultur alt: Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)
Kultur neu: Wurzelpetersilie
Schadorganismus: einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsnummer: 00A472-00/02-003     

Von der Einschränkung der Zulassung sind daneben auch die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels betroffen.

  • Wurzelgemüse
  • Deutschland
  • Saatgut, Pflanzenschutz