Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung an den nachfolgenden Kulturen bedingt durch die Einschränkung der Zulassung nicht mehr zulässig:
Kultur alt: Pastinak, Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)
Kultur neu: Pastinak, Wurzelpetersilie
Schadorganismus: einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsnummer: 00A472-00/02-002
Kultur alt: Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)
Kultur neu: Wurzelpetersilie
Schadorganismus: einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsnummer: 00A472-00/02-003
Von der Einschränkung der Zulassung sind daneben auch die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels betroffen.