Die Projektgruppe habe ihre Arbeit nach dem vorgesehenen Zeitraum von sechs Monaten Ende Januar 2026 abgeschlossen, teilte Schick im Rahmen des Verbändegesprächs zum Thema „Pflanzenschutz“ mit. In diesem Zeitraum sei die Zahl der Zulassungsentscheidungen deutlich erhöht worden. Aus Teilnehmerkreisen hieß es, dass „der Berg inzwischen weitgehend abgearbeitet“ sei. Laut dem Staatssekretär wird die gesetzlich vorgesehene Frist von 120 Tagen bei neuen Zulassungsverfahren seit Anfang Dezember eingehalten. Die eingeleiteten organisatorischen Maßnahmen sollen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fortgeführt werden.
Schick kündigte vor den mehr als 50 Vertretern von Interessenverbänden zudem an, den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) weiterzuentwickeln. Die in der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie geforderten Nationalen Aktionspläne seien in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der deutsche NAP sei im Vergleich zu den Aktionsplänen anderer Mitgliedstaaten „komplex und mit seinem umfangreichen Berichtswesen sowie den langwierigen Diskussionsprozessen nicht mehr effizient“, kritisierte Schick.
Das BMLEH werde daher in diesem Jahr damit starten, den NAP zu überarbeiten. Dabei sollen Anregungen aus dem Kreis der Länder und Verbände sowie weiterer Experten berücksichtigt werden. Hierzu wird das BMLEH einem Sprecher zufolge in einem ersten Schritt einen strukturierten Dialogprozess mit allen am NAP beteiligten Ressorts, Behörden und Verbänden starten. AgE