Notfallzulassung für CHRYSOTEC gegen Tomaten-Goldeule an Fruchtgemüse im Gewächshaus
Für das Pflanzenschutzmittel CHRYSOTEC hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
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