1 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Notfallzulassung für CHRYSOTEC gegen Tomaten-Goldeule an Fruchtgemüse im Gewächshaus

Für das Pflanzenschutzmittel CHRYSOTEC hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Tomaten
© PIXbank/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf CHRYSOTEC (Wirkstoff: (Z)-7-Dodecen-1-ylacetat, (Z)-9-Tetradecen-1-ylacetat) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Tomaten-Goldeule (Chrysodeixis chalcites) an Fruchtgemüse im Gewächshaus eingesetzt werden. 

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2026. 

  • Deutschland
  • Saatgut, Pflanzenschutz