Mit der Änderung des Düngegesetzes soll die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden. Das Kabinett hat dem vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegten Entwurf jetzt zugestimmt.
Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring. Wir beenden damit ein System, das viele Betriebe unnötig belastet hat. Künftig soll gelten: Wer sauber arbeitet, wird entlastet. Mit dem geplanten Monitoring schaffen wir die nötige Datenbasis, um endlich ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden. Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nehmen wir stärker in die Pflicht. Mit den vorgelegten Änderungen bringen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag entscheidend voran und setzen ein starkes Signal Richtung Europa: Deutschland hält Wort.“
Die Änderung des Düngegesetzes sei Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das habe Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.