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Düngegesetz: Betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt Option

Ein einzelbetrieblicher Ansatz zur Nährstoffbilanzierung im Düngerecht ist weiterhin möglich. Das hat das Bundesumweltministerium (BMUV) auf Nachfrage bestätigt. Hintergrund sind die im Koalitionsvertrag angekündigten Ausnahmen von den strengeren Düngeregeln in den sogenannten Roten Gebieten. „Für diese Ausnahmen brauchen wir ein geeignetes Instrument“, erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber AGRA Europe. Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes schaffe dafür die rechtliche Grundlage.

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© kosssmosss/AdobeStock

Zugleich betonte das BMUV, dass beim Gewässerschutz keine Abstriche gemacht werden dürfen. In dieser Frage sei man sich mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) einig. Der Gesetzentwurf, der derzeit Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorliegt, sei zwischen beiden Ressorts abgestimmt. Ziel des Düngegesetzes bleibe ein nachhaltiger und sparsamer Umgang mit Nährstoffen im Betrieb. Dieser werde weiterhin über die gute fachliche Praxis abgesichert. Auch künftig müssten Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich vermieden werden.

Ein zentrales Thema ist aus Sicht des Umweltministeriums zudem ein funktionierendes Monitoring. „Wir brauchen ein verlässliches Monitoringsystem, um Erleichterungen für besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe überhaupt ermöglichen zu können“, so der Sprecher. Dieses Anliegen sei zu Recht im Koalitionsvertrag verankert worden. Viele Betriebe, die korrekt düngen, hätten kein Verständnis dafür, dennoch pauschal für hohe Nitratwerte verantwortlich gemacht zu werden.

Regelungen sollen in Rechtsverordnung konkretisiert werden

Der rund 40 Seiten starke „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ sieht vor, die bisherigen Regelungen zur Stoffstrombilanzierung zu streichen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die entsprechende Verordnung bereits im vergangenen Sommer aufgehoben und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD umgesetzt.

Stattdessen sollen neue Regelungen für ein Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung eingeführt werden. Deutschland hatte der EU-Kommission zugesagt, die Wirksamkeit der Düngevorgaben bundesweit zu überprüfen, um das Vertragsverletzungsverfahren wegen der EU-Nitratrichtlinie zu beenden. Dafür ist eine flächendeckende Berichterstattung notwendig. Die gesetzliche Grundlage soll mit einem neuen § 12a geschaffen werden. Die konkreten Vorgaben sollen später in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Weitere Änderungen betreffen das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Zur Umsetzung von EU-Recht muss Deutschland eine Stelle benennen, die sogenannte Konformitätsbewertungsstellen anerkennt und überwacht. Diese Aufgabe soll beim Julius Kühn-Institut angesiedelt werden. Die Kontrolle übernimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Konformitätsstellen prüfen, ob Düngemittel den geltenden Anforderungen entsprechen.

In der vergangenen Legislaturperiode war eine Novelle des Düngegesetzes gescheitert. Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt. Ein Vermittlungsverfahren kam nicht zustande. Streitpunkt war vor allem eine mögliche Nachfolgeregelung für die Stoffstrombilanz. Mit der vorgezogenen Bundestagswahl wurde das Verfahren beendet und muss nun neu gestartet werden.