„Wichtig ist, dass es bei der Mindestzusage bleibt, europäisches Recht grundsätzlich nur noch 1:1 umzusetzen und auf deutsches Gold-Plating zu verzichten. Bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird dies zwar zu einer Entlastung für Mittelstandsbetriebe führen, die allgemeinen Erwartungen an die Deregulierung der Unternehmen sind aber höher und beschränken sich nicht auf die Befreiung von überflüssigen Berichtspflichten. Deutschland muss bereits an der Quelle in Brüssel deregulierend wirken“, so der Verband.
Weiter heißt es: „Zu begrüßen ist, dass die Bunderegierung den Ausbau der Stromverteilnetze beschleunigen will. Mit der fortschreitenden Elektrifizierung ihrer mobilen und stationären Prozesse wird die Logistikbranche zum Stromgroßabnehmer. Zuletzt hat im Juni 2026 eine Studie des ika – Institut für Kraftfahrzeuge der RWTH Aachen den Strombedarf des Logistiksektors 2045 auf 186 TWh pro Jahr quantifiziert – das Achtfache des heutigen Verbrauchs. Auch dass Netzanschlussgarantien unter Einhaltung von Fristen gegeben werden sollen, ist zu begrüßen. Sie dürfen aber nicht nur für große Industrieplätze gelten, sondern auch für Logistikstandorte, die ihre Leistung in der Fläche erbringen. Bei der Bemessung des Strompreisniveaus rechtfertigen die stark ansteigenden Verbräuche der Speditions- und Logistikbranche einen Vergleich mit heute bereits als energieintensiv eingestuften und steuerlich begünstigten Industriesektoren. Eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz für den Logistiksektor fehlt leider in der Ankündigung der Bundesregierung.“
Die geplante Anhebung des Pauschalsteuersatzes für Minijobs von zwei auf fünf Prozent belaste Beschäftigungsverhältnisse, von denen in der Logistik Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren würden – z. B. bei der Versandabwicklung, der Kommissionierung oder als Lagerinventurhilfen. Dieses Vorhaben sollte die Koalition aus Sicht des Verbands noch einmal überdenken. Positiv sei hingegen die geplante Anhebung der Obergrenze für den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlag auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro. Für die vielen Beschäftigten der 24/7 operierenden Logistikbranche, deren Arbeitszeiten regelmäßig auf Sonn- und Feiertage fallen, könne dies eine spürbare Nettoentlastung bedeuten.
„Für den Speditions- und Logistiksektor ist das Reformprogramm zumindest ein Lebenszeichen wirtschaftspolitischer Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und angesichts der engen Haushaltslage ein Fortschritt, der anzuerkennen ist“, fasst Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, zusammen. „Zur Nagelprobe wird der Bundeshaushalt 2027. Erst dort zeigt sich, ob aus den heutigen Ankündigungen finanziell hinterlegte Prioritäten für Infrastruktur und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit werden können.“