Im Fokus stehen die vorgesehene Einführung einer Registrierkassenpflicht für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sowie die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
Nach Einschätzung der Verbände würde eine Registrierkassenpflicht mit zusätzlichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sein. Betroffen wären unter anderem Hofläden, Verkaufsstände auf Wochen- und Großmärkten, Selbstpflück-Angebote sowie saisonale Verkaufsstellen direkt am Feld. Gerade diese Vermarktungsformen seien häufig durch kurze Verkaufszeiträume, wechselnde Standorte und den Vertrieb frischer, leicht verderblicher Produkte gekennzeichnet. Die Verbände befürchten daher, dass die Einführung einer Registrierkassenpflicht die Direktvermarktung erschweren und verteuern könnte.
Zudem weisen DBV, ZVG und Familienbetriebe Land und Forst darauf hin, dass sich offene Ladenkassen in der Direktvermarktung seit Jahren etabliert hätten und bereits heute gesetzlichen Anforderungen unterlägen. Dazu gehörten unter anderem die jederzeitige Kassensturzfähigkeit sowie die tägliche Erstellung von Kassenberichten.
Auch die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre sehen die Verbände kritisch. Sie argumentieren, dass dadurch die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für die Betriebe weiter ausgeweitet würden und dies aus ihrer Sicht nicht mit dem Ziel der Bundesregierung vereinbar sei, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.