Vor dem Hintergrund, dass die Geflügelzikade bakterielle Krankheiten überträgt, hatte das BVL bereits im März und April 2025 Notfallzulassungen für Zuckerrüben und Kartoffeln erteilt, berichtet QS unter Berufung auf das BVL.
Derzeit sind im Gemüsebau keine regulären Pflanzenschutzmittel gegen Glasflügelzikaden zugelassen. Notfallzulassungen für Rote Bete sowie Blumen- und Kopfkohl berücksichtigen neben Zikaden auch andere schwer bekämpfbare Schädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliegen.
Zum Schutz von Umwelt, Bienen sowie menschlicher Gesundheit sind diese Zulassungen mit zusätzlichen Auflagen wie Mindestabständen und verlustarmer Ausbringung verbunden.
Die Anwendung der Mittel ist nur nach amtlichem Warndienstaufruf erlaubt. Diese beruhen auf flächendeckendem Monitoring der Glasflügelzikade.