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BVL/QS: Bekämpfung von Glasflügelzikaden - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung eine 120-tägige Notfallzulassung für das Mittel SIVANTO prime zur Bekämpfung der Glasflügelzikade an verschiedenen Gemüsekulturen erteilt.

Bund frischer Rote Beete mit grünen Blättern, violetten Stielen und erdigen Knollen, in einem Supermarktregal.
© lars/AdobeStock

Vor dem Hintergrund, dass die Geflügelzikade bakterielle Krankheiten überträgt, hatte das BVL bereits im März und April 2025 Notfallzulassungen für Zuckerrüben und Kartoffeln erteilt, berichtet QS unter Berufung auf das BVL.

Derzeit sind im Gemüsebau keine regulären Pflanzenschutzmittel gegen Glasflügelzikaden zugelassen. Notfallzulassungen für Rote Bete sowie Blumen- und Kopfkohl berücksichtigen neben Zikaden auch andere schwer bekämpfbare Schädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliegen. 

Zum Schutz von Umwelt, Bienen sowie menschlicher Gesundheit sind diese Zulassungen mit zusätzlichen Auflagen wie Mindestabständen und verlustarmer Ausbringung verbunden. 

Die Anwendung der Mittel ist nur nach amtlichem Warndienstaufruf erlaubt. Diese beruhen auf flächendeckendem Monitoring der Glasflügelzikade.