Edeka habe demnach mit zwei geschützten Lieferanten überlange Zahlungsziele vereinbart und Rechnungen in den Jahren 2023 und 2024 in zahlreichen Fällen erst nach mehr als 60 Tagen beglichen, länger als die im AgrarOLkG vorgesehene Höchstfrist.
Auslöser der Ermittlungen seien mehrere Beschwerden und Hinweise von Lieferanten gewesen, insbesondere aus der Milch- und Fleischindustrie, die die BLE bereits 2023 erhalten habe. Daraufhin habe die Behörde zwei Verfahren eingeleitet und sowohl von Edeka als auch von den betroffenen Lieferanten Auskunft verlangt.
Edeka habe die vorgeworfenen Sachverhalte im Rahmen einer förmlichen Anhörung eingeräumt, heißt es seitens der BLE. Die Zahlungsziele habe Edeka nach dem Auskunftsverlangen der BLE rechtskonform angepasst und halte sie im aktuellen Zahlungsverkehr ein. Seitdem seien bei der BLE keine weiteren Beschwerden oder Hinweise von Lieferanten zu überlangen Zahlungszielen bei Edeka eingegangen, sodass von weiteren Ermittlungen abgesehen werden könne, erklärt die BLE.
Nach der Entscheidung der BLE vom 2. Juli hat Edeka nun 30 Tage Zeit, dagegen Klage zu erheben, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte, teilt die BLE abschließend mit.
⚪ Der Fallbericht der BLE ist unter diesem Link zu finden: zum Fallbericht
⚪Hier können Sie die Entscheidung nachlesen: zur Entscheidung
⚪Grundsätzlich können unlautere Handelspraktiken der BLE auf dieser Webseite gemeldet werden: zum anonymen Online-Meldesystem.