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Bekämpfung von Kirschfrucht- und Kirschessigfliegen mit Notfallzulassungen

Auf der Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Insektizide Exirel und SpinTor zur Bekämpfung von Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) an mehreren Obstkulturen erteilt.

Kirschen
© emuck/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Pflanzenschutzmittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) jeweils über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 zur Bekämpfung von Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliegen für die nachfolgenden Kulturen innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten zum Einsatz kommen:

  • gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliegen an Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE) im Freiland
  • gegen Kirschessigfliegen an Pflaume (PRNDO), Zwetschge (PRNDD), Reneklode (PRNDI), Mirabelle (PRNDS) und Pfirsich (PRNPS) im Freiland

Daneben ist der Einsatz des Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Kirschessigfliegen an Süß- und Sauerkirsche (PRNAV, PRNCE), Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDO), Zwetsche (PRNDD), Mirabelle (PRNDS) und Reneklode (PRNDI) im Freiland zulässig. Hier gilt die Notfallzulassung ebenfalls für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026.