7 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

VSSE: Pflanzenschutz in Erdbeeren und Beerenobst

Auf große Resonanz stieß die Pflanzenschutz-Sachkundefortbildung, die der Beratungsdienst Spargel und Erdbeeren (BDSE) e.V., das Landratsamt Karlsruhe und der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer (VSSE) e.V. gemeinsam veranstalteten. 

diverse Beerenfrüchte
© Dmitry Ersler/AdobeStock

Arno Fried, Landratsamt Karlsruhe, informierte über die aktuelle Zulassungssituation bei Erdbeeren und Beerenobst. Im Fokus des Online-Seminars standen vier digitale Anwendungen zur Pflanzenschutzdokumentation, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und die ab 1. Januar 2026 geltenden Erweiterungen der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 umfassen: PSM-DOK, MeinBetrieb, ProFlura und P.a.u.L.

Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel in Erdbeeren und Beerenobst

Arno Fried erläuterte die rechtlichen Grundlagen für die Neuerungen der elektronischen Pflanzenschutzdokumentation. Ab diesem Jahr müssen vier zusätzliche Angaben dokumentiert werden: EPPO-Code für die Kulturen, die Uhrzeit bei einer Bienenschutzauflage (B2) sowie das BBCH-Stadium (bei Einschränkungen zum Anwendungszeitpunkt falls erforderlich) und der genaue Ort der behandelten Flächen (z.B. FLIK-Nr. aus dem gemeinsamen Antrag der Agrarförderung oder GPS-Koordinaten). Ab dem 1. Januar 2027 muss die elektronische Aufzeichnung spätestens 30 Tage nach der Anwendung auch maschinenlesbar vorliegen. Die Daten bleiben beim Betrieb und müssen nur bei Kontrollen der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. 

Bei den Neuzulassungen und Genehmigungen von Pflanzenschutzmitteln muss beachtet werden, dass sich die Zulassungs-Nummer beim gleichen Pflanzenschutzproduktnamen nur geringfügig ändern kann, es aber zu teilweise erheblichen Unterschieden bei den Indikationen, den Anwendungsbestimmungen und Auflagen kommen kann. Es muss immer häufiger zwischen Alt- und Neuzulassung unterschieden werden, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.  

Für den Wirkstoff Captan gibt es nun eine europaweite Zulassung, allerdings in Verbindung mit einer Wirkstoffeinsparung. Laut Arno Fried ist es bei 61 % weniger Präparataufwandmenge auf einen Hektar nur durch technische Maßnahmen und die Verringerung der Anzahl der Behandlungen möglich, eine Anwendung durchführen zu können. Die Einstufung von B1 wurde auf B4 geändert, was die Anwendungen während der Blüte erheblich einschränkt. Aufgrund eines Teilwiderrufs ist der Wirkstoff in Erdbeeren nicht mehr zulässig. Fried bewertet die Zulassung über einen Antrag zum Einsatz vor der Blüte und nach der Pflanzung in Erdbeeren nach § Art. 53 oder die Einzelfallgenehmigung nach § 22.2 jedoch zuversichtlich. 

Durch Zulassungserweiterungen für den Beerenanbau können die wichtigen Fungizide Kenja und Teldor mit drei Tagen Wartezeiten eingesetzt werden. Für das alte Ortiva endet die Aufbrauchfrist am 30. Juni 2026. Die neue Zulassung gilt bis zum 31. Mai 2028 und beschränkt sich auf den Einsatz gegen Echten Mehltau im Freiland. Switch, das wichtigste Fungizid in Erdbeeren, hat wahrscheinlich keine Aussicht auf eine Neuzulassung, da Cyprodinil eine hohe Toxität gegenüber Säugetieren aufweist. Die Zulassung läuft am 31. Dezember 2026 ab. Wie lange danach die Aufbrauchfrist laufen wird, sei ungewiss. 

Bei den Insektiziden wird Teppeki Ultra nach Herstellerangaben nicht vermarktet werden. Piretro Verde ist zugelassen, zeigte in eigenen Versuchen laut Fried aber eine geringe Wirkung. Benevia sei unter sehr vielen Auflagen im Tunnel vor der Blüte einsetzbar, wirke sich jedoch durch das begrenzte Zeitfenster nur befallsmindernd aus und sei je nach Schaderreger nur alle drei Jahre einsetzbar. Beim Wirkstoff Acetamiprid wurde die maximale Rückstandshöchstmenge auf 0,01 mg/kg abgesenkt, was sich kritisch für eine Anwendung in Johannisbeeren erweise. Für das wichtigste Insektizid Movento SC 100 gibt es bereits für 2026 eine Notfallzulassung für die Erdbeervermehrung und weitere Indikationen für Erdbeeren (z.B. gegen Blattläuse und Weichhautmilben) sind zu erwarten. Für einige andere Kulturen auch im Beerenobst seien weitere Notfallzulassungen voraussichtlich möglich (z.B. für Strauchbeeren gegen Schildlaus-Arten).

Bei den Herbiziden wurde die Aufwandmenge in der neuen Zulassung von Spectrum von 1,4 l/ha auf 1,2 l/ha gesenkt. AGIL-S hat eine Zulassungserweiterung für den Einsatz gegen einkeimblättrige Unkräuter für das Johannisbeerartige Beerenobst erhalten. Das Gräserherbizid Cadou SC wird nur noch bis zum 5. Dezember 2026 für Erdbeeren aufgebraucht werden. Roundup Future ist in Obstkulturen im Freiland zugelassen, himbeerartiges Beerenobst ausgenommen. Eine Anwendung von allen Glyphosat-haltigen Herbiziden in WSG ist weiterhin nicht zulässig. 

Einige biologische Präparate wurden sehr langfristig zugelassen, jedoch wurde in vielen Versuchen nur eine geringe bis mittlere Wirksamkeit ermittelt. Arno Fried nannte noch eine Reihe von weiteren „Bio-Präparaten“, die nur unter optimalen Bedingungen eine zufriedenstellende Wirkung zeigen und eine intensive Beratung erfordern. 

Mit seinen Hinweisen für die vielen Details im Zulassungsbereich leitete er ein in die folgenden Vorträge. Die meisten Dokumentationsprogramme haben eine Verknüpfung mit den aktuellen Zulassungsdaten der Zulassungsbehörde BVL. Schon bei der Dateneingabe wird auf mögliche Fehler hingewiesen. Aus seiner Sicht eine große Hilfe, um Anwendungsfehler zu vermeiden. 

Digitale Pflanzenschutzdokumentation – eine Auswahl an Möglichkeiten

Isabelle Lampe, DLR Rheinpfalz, stellte zwei auf PS-Info basierende Anwendungen vor: „PSM-DOK“ und „MeinBetrieb“. Die Online-Plattform PSM-DOK ist eine kostenfreie Möglichkeit zur elektronischen und maschinenlesbaren Pflanzenschutzdokumentation. Benötigt werden lediglich ein Internetzugang und ein Zertifikat mit den Basisinformationen, wie es auch bei Elster verwendet wird. Die Dokumente werden als ZIP-Datei ausgegeben. Eine Datenspeicherung erfolgt nur beim Betrieb. Ein Zwischenspeichern ist somit nicht möglich. Eine Überprüfung der eingegebenen Daten sowie Hinweise auf Fehler erfolgen nicht. Die Anwendung ist nicht in allen Bundesländern zugelassen. Ausschlaggebend für das Bundesland ist der Sitz des Betriebs. Betriebe, deren Betriebsstandort sich in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg oder Thüringen befindet, können die Online-Plattform nicht nutzen. 

Bei der Anwendung „MeinBetrieb“ erfolgt die Pflanzenschutzdokumentation direkt in PS-Info. Sie enthält die BVL-Zulassungsdaten, die ggf. tagesaktuell um Widerrufe aktualisiert werden, die Kennzeichnung der Mittel für den ökologischen Anbau, alle Mittel mit Aufbrauchfrist und alle Notfallzulassungen. Darüber hinaus können individuelle Listen für einzelbetriebliche Genehmigungen sowie Produkte und Dünger angelegt werden. In der Anwendung kann ein digitaler Spritzschrank mit optionaler Bestandswarnung geführt werden. Zudem können auch Anwendungen geplant und Vorlagen für wiederkehrende Anwendungen erstellt werden. Die Berechnung der Mittel- und Wassermengen erfolgt automatisch. Einzelanwendungen können zu Tankmischungen zusammengeführt werden. Es gibt automatische Angaben zu Schaderregern, Wartezeiten, Ausbringung sowie dem frühestmöglichen Erntezeitpunkt. Neben der Dokumentation erhält man auch zusätzlich die Vorgaben für zertifizierte Betriebe. Auch das Ausbringen von Dünger, Nützlingen und Stärkungsmitteln kann dokumentiert werden. Bei fehlenden Daten werden Warnhinweise angezeigt. Die Daten werden auf einem Server von 1&1 in Deutschland gespeichert. Das Online-Tool kann über Hortigate gebucht werden. 

Albrecht Schäffer, ASSW GmbH & Co. KG, stellte die digitale Pflanzenschutzdokumentation mittels der Schlagkartei ProFlura mit App-Anbindung vor. Bei ProFlura können die Flächen aus dem Antragswesen jedes Bundeslandes importiert werden. Die Schlagkartei ist an die BVL-Liste sowie das Düngeportal angebunden. Es ist möglich, Notfallzulassungen und Einzelschutzgenehmigungen anzulegen. Auch kann beispielsweise ein Wasserschutzgebiet angegeben werden. Neben den üblichen Schlagkarteifunktionen sind mehrere Sorten auf einem Schlag darstellbar. Man kann Auswahllisten erstellen und abspeichern, Tankmischungen abspeichern und Herbizidmaßnahmen als Teilflächenbuchung anlegen. Über die App können schlaggenau der Mitarbeiter, die Trackingspur, Datum, Uhrzeit und Dauer der Anwendung sowie optional die Maschinenkombination, Betriebsmittel und Aufwandmenge sowie Fotos der Kultur dokumentiert werden. Es gibt Kontrollübersichten mit Warnmeldungen bei fehlenden Angaben. Eine Nachbearbeitung einer bereits erstellten Dokumentation ist möglich. Auch können PSM-Aufträge für Mitarbeiter erstellt und eine GAP-Auswertung gemacht werden.

Hermann-Josef Dammertz, AGROPROJECT Technologie und Informationssysteme GmbH & Co. KG, präsentierte die digitale Pflanzenschutzdokumentation in der Schlagkartei P.A.u.L., für die das Programm installiert werden muss. Die BVL-Daten werden importiert. Die Pflanzenschutzmittel können Kulturen zugeordnet werden, so dass die Anzeige der Mittel begrenzt werden kann. Laut seiner Aussage können 90 % der Daten per Spracheeingabe direkt auf dem Feld in der App erfasst werden. Die restlichen Angaben kann man am PC oder über P.a.u.L Mobil am Tablet erledigen. Über eine Mittelauflistung kann man die Bestellung für den Landhandel planen. Dafür ist keine Lagerführung notwendig, denn es können auch negative Lagerbestände ausgewiesen werden. Auch ist es möglich eine Düngebilanz zu erstellen und den GAP vorzubereiten. Über die Erfassung der Erntedaten sowie die Mittelkosten kann man berechnen, was 1 kg Erdbeeren in der Produktion kosten.

  • Erdbeeren
  • Beeren
  • Saatgut, Pflanzenschutz
  • Verbände, Politik