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Notfallzulassung: Bekämpfung von Pfirsichwicklern an Pfirsich und Aprikose im Freiland

Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) erlassen.

Aprikosen am Baum
© Dusan Kostic/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz des Insektizids über die bestehende Zulassung hinaus gegen Pfirsichwickler (Cydia molesta) an Pfirsich (PRNPS) und Aprikose (PRNAR) im Freiland im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 29. Juli 2026 zulässig.