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GAP-Reform: Warnung vor Folgen für den Ökolandbau

Sollten die Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 wie geplant umgesetzt werden, ergäben sich für die Biolandwirtschaft erhebliche Risiken. Davor warnte jetzt der Deutsche Bauernverband (DBV).

Bio-Äpfel

DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet sagte: „Der ökologische Landbau ist ein langfristiges Systemverfahren – er braucht mehrjährige Planungssicherheit, keine kurzzyklischen Ausschreibungen oder nationale Ungewissheit bei der Förderung.“ Genau das droht dem Verband zufolge jedoch durch den aktuellen Brüsseler Entwurf. Denn der Wegfall der Zweiten Säule würde einhergehen mit großen Unklarheiten für die bewährten Länderprogramme und die Förderstruktur sowie mit Budgetkürzungen.

„Wir brauchen ein eigenständiges, zweckgebundenes EU-Agrarbudget einschließlich eines verlässlichen Fundaments für die Öko-Prämie“, betonte Sabet. Die Unterstützung für den Ökolandbau dürfe nicht allein von nationalen Haushalten abhängen. Der Bauernverband unterstreicht, dass die Agrarpolitik für alle Betriebsformen attraktive Angebote machen müsse. Das umfasse neben Biobetrieben auch konventionelle Betriebe, die freiwillige Umweltleistungen erbringen wollten. Entscheidend sei, dass diese Maßnahmen zu einem wirtschaftlich tragfähigen Betriebszweig werden könnten und mit wenig Bürokratie verbunden seien. Der DBV appelliert daher an die Bundesregierung, in Brüssel für ein „inflationsbereinigtes GAP-Budget, ein zweckgebundenes Budget für die ländliche Entwicklung sowie den Abbau von Bürokratie und Konditionalitäten einzutreten“. Abzulehnen seien zudem die bislang vorgesehene Degression und Kappung bei den Direktzahlungen.

BÖLW fordert Budget für Umweltleistungen Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) lässt kein gutes Haar an dem Vorschlag aus Brüssel. „Die Entwürfe der EU-Kommission bieten gerade für jene Betriebe, die hohe Umweltleistungen erbringen, keine gute Perspektive“, sagte die Vorsitzende des Bio-Spitzenverbandes, Tina Andres.

Nach Einschätzung des BÖLW ist die größte Schwäche des Kommissionsvorschlags, dass kein
verpflichtendes Budget für Umweltleistungen vorgesehen ist. Denn das gefährde gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa, wie auch der Europäische Rechnungshof (EuRH) bestätigt habe. Entscheide
jeder Mitgliedstaat selbst, wie viel er in die Umwelt investiere, drohten Rückschritte im Klima- und Naturschutz.

„Ein Umweltbudget von zwei Drittel des GAP-Budgets ist zwingend nötig, um den Herausforderungen
der Klima- und Biodiversitätskrise gerecht zu werden – und langfristig gesellschaftliche Akzeptanz
für die GAP zu sichern“, forderte daher Andres. Die Agrarförderung müsse zudem einfacher und
wirksamer werden und Betriebe honorieren, die Klima, Umwelt und Tierwohl schützten. Als „einzig gesetzlich definiertes Instrument“ für nachhaltige Landwirtschaft gehöre insbesondere der Ökolandbau gestärkt. AgE

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