Obwohl, so berichtet Agrar Europe (AgE), der Agrarsektor insgesamt weitgehend von der Handelsliberalisierung ausgenommen bleibt, konnten in einzelnen Produktgruppen wichtige Erleichterungen erzielt werden. Besonders relevant für den Frischehandel ist die vereinbarte Zollsenkung bei Kiwis und Birnen: Der bisherige indische Einfuhrzoll von 33 % soll künftig auf 10 % reduziert werden, allerdings innerhalb festgelegter Quoten. Auch bei weiteren Produkten aus dem Lebensmittelbereich werden hohe Zölle schrittweise abgebaut.
Der Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten zwischen der EU und Indien hat bisher ein vergleichsweise geringes Volumen. Im Jahr 2024 beliefen sich die entsprechenden EU-Exporte auf rund 1,3 Mrd Euro. Das sind nur 0,6 % der gesamten Ausfuhren in diesem Bereich. Fachleute sehen daher erhebliches Potenzial für eine Ausweitung.
Für zusätzliche Impulse könnte laut AgE künftig auch eine Anerkennung europäischer Herkunftsangaben und Qualitätsbezeichnungen in Indien sorgen. Dieses Thema ist derzeit noch nicht Bestandteil des Abkommens, wird jedoch laut EU-Kommission bereits in gesonderten Verhandlungen behandelt. Eine solche Regelung würde europäischen Anbietern ermöglichen, ihre Produkte mit klaren Herkunfts- und Qualitätsmerkmalen besser am indischen Markt zu positionieren.