Für kleine Anbieter, die unverpackte Bioprodukte wie loses Obst und Gemüse direkt an Verbraucher verkaufen, sollen die Grenzen für eine Befreiung von der Zertifizierungspflicht angehoben werden. Die jährliche Umsatzgrenze steigt von 20.000 Euro auf 40.000 Euro, berechnet als Durchschnitt der vorangegangenen fünf Jahre. Die jährliche Absatzgrenze wird von 5.000 kg auf 10.000 kg erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Ausnahme auch für kleine Onlinehändler gelten, die vorverpackte Bioprodukte verkaufen.
Bei Importen aus Drittländern, deren Biovorschriften als gleichwertig mit den EU-Standards anerkannt sind, soll die Vermarktung als „Bio“ weiterhin möglich sein. Die Produkte dürfen das Bio-Logo ihres Herkunftslandes tragen. Für die Verwendung des EU-Bio-Logos müssen sie jedoch zusätzliche Erzeugungs- und Kontrollanforderungen erfüllen, die über die Gleichwertigkeitsanerkennung hinausgehen. Diese betreffen z.B. lebendigen Boden, Tierwohl und Verarbeitungsmethoden.
Die derzeit bis Ende 2026 befristete Gleichwertigkeitsanerkennung für elf Drittländer, darunter Argentinien, Kanada, Neuseeland und die USA, soll bis zum 31. Dezember 2036 verlängert werden. Damit sollen die Planungssicherheit verbessert und Störungen des internationalen Handels vermieden werden.
Bereits nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnete Produkte dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden. Für importierte Bioprodukte sind ebenfalls Übergangsregelungen vorgesehen.
Die vorläufige Einigung muss noch von Rat und Parlament bestätigt werden. Nach der rechtsförmlichen und sprachlichen Überarbeitung soll die Verordnung von beiden Institutionen förmlich verabschiedet werden. Ziel ist, das Verfahren vor Ende 2026 abzuschließen. „Die irische Ratspräsidentschaft hat heute ein starkes Ergebnis für Landwirte, Verbraucher und die Agrar- und Ernährungswirtschaft erzielt. Die heutige Einigung auf gezielte Änderungen der EU-Ökoverordnung zeigt unser Engagement, eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich der Biosektor in der gesamten Europäischen Union weiterhin positiv entwickeln kann“, erklärte Martin Heydon, irischer Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Meeresangelegenheiten.
Copa und Cogeca begrüßen die Einigung als wichtigen Schritt zu einem stabilen und praxistauglichen Rechtsrahmen. Die Fortführung der Gleichwertigkeitsregelungen mit Drittländern verbessere die Planungssicherheit entlang der Bio-Lieferkette. Der endgültige Rechtstext müsse allerdings noch sorgfältig geprüft werden.