„Die EuGH-Entscheidung ist klar, nachvollziehbar und bestätigt, dass die EU nicht befugt ist, sich in die Lohn- und Tarifpolitik einzumischen. Die Europäische Kommission hat ihre Kompetenzen hier laut EuGH bei der Mindestlohnrichtlinie in wesentlichen Punkten überdehnt. Das sollte ihr zukünftig eine Warnung sein“, kommentiert Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales, in einer Meldung des Verbands. Weitere Eingriffe in die Sozialpolitik dürfe es aus Europa nicht geben. „Es wäre sehr wichtig, das EuGH-Urteil und dessen Folgen genau zu analysieren und auch sämtliche Eingriffe in die Tarifautonomie und zusätzlichen Bürokratieaufwuchs aus Brüssel zu hinterfragen“, so Haarke weiter. Hierzu gehöre die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. „Die Entgelttransparenzrichtlinie, die nicht Gegenstand des EuGH-Urteils war, führt im Ergebnis zu einem indiskutablen Aufwuchs an Bürokratie“, betont Haarke. Dies dürfe, noch dazu in den aktuell schwierigen Zeiten, so nicht umgesetzt werden. Die Entgelttransparenzrichtlinie solle daher dringend korrigiert, mindestens aber aufgeschoben werden, fordert er. „Entgelttransparenz wird im Geltungsbereich von Tarifverträgen bereits gewährleistet. Zudem gilt in Deutschland auch seit 2017 schon ein Entgelttransparenzgesetz“, so Haarke.
Tarifbindung unter Druck - mehr Gestaltungsfreiheit nötig
Da der EuGH die Mindestlohnrichtlinie nicht insgesamt für nichtig erklärt hat, sind die EU-Staaten aber weiter verpflichtet, etwa auf mehr Tarifbindung hinzuwirken. Demnach müssten alle EU-Mitgliedstaaten einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen, wenn die tarifvertragliche Abdeckung im Mitgliedsstaat zu gering ausfällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hierzu bereits in diesem Sommer eine Verbändekonsultation durchgeführt, in die sich auch der HDE mit einer Stellungnahme eingebracht hatte - diese finden Sie hier: klick. Branchenübergreifen stehe die Tarifbindung wegen der völligen Überregulierung im Bereich der Arbeitsbeziehungen unter Druck, mahnt der HDE.
„Mehr Tarifbindung entsteht vor allem dann, wenn man die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien wiederherstellt. Hierfür benötigen die Sozialpartner dringend weniger staatliche Regulierung und nicht wie zuletzt immer noch mehr“, so Haarke. Gefragt seien zudem mehr gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge in den Gesetzen und eine Option für eine modulare Tarifbindung, gibt der HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales abschließend an.