Vorausgegangen waren Drohungen von US-Präsident Donald Trump, der seinen Ansprüchen auf Grönland mit Zöllen gegen mehrere Mitgliedstaaten Nachdruck verleihen wollte. Davon ist man in Washington zwischenzeitlich wieder abgerückt.
Vergessen haben die Handelspolitiker Trumps außenpolitisches Gebaren allerdings nicht. Der Ausschuss werde die Arbeit an der Handelsvereinbarung vorantreiben, solange die Vereinigten Staaten die territoriale Integrität und die Souveränität der EU und ihrer Mitgliedstaaten respektierten, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Bernd Lange. Nach seinen Worten hat man sich im Handelsausschuss nach den jüngsten Irritationen darauf geeinigt, in der Vereinbarung die Möglichkeit vorzusehen, als Reaktion auf Drohungen gegen grundlegende Sicherheitsinteressen der EU und der Mitgliedstaaten vereinbarte Zollvorteile auszusetzen. Nicht weiterverfolgt wurde indes der Ansatz, sich mithilfe des Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen (ACI) gegen die USA zu wehren. Der Mechanismus ist seit 2023 im Arsenal der EU, wurde aber noch nicht eingesetzt. Möglich wären unterschiedlichste Gegenmaßnahmen, die keinesfalls auf Einfuhrabgaben beschränkt werden müssen.
Weiter in der Hinterhand behält Brüssel zudem das 93 Mrd Euro schwere Gegenzollpaket. Die EU-Kommission setzte die Maßnahme am 5. Februar per Durchführungsverordnung erneut aus, diesmal bis zum 6. August. Nachdem sich Trump und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf eine Handelsvereinbarung verständigt hatten, war das Gegenzollpaket bis zum 6. Februar ausgesetzt worden. AgE