Von Anbauern und Händlern über Verarbeiter bis zum Einzelhandel sind alle Partner der Gemüsebranche eingeladen, zu erleben, wie Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit den Fortschritt weiterhin vorantreiben.
Lange wurde es gefordert, nun ist es beschlossene Sache: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde in Deutschland die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen in der Gastronomie neu geregelt. Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz bereits Anfang Dezember 2025. Am 19. Dezember 2025 stimmte dann noch der Bundesrat zu. Die neue Regelung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Seitdem unterliegen Speisen, die im Rahmen gastronomischer Leistungen abgegeben werden, dauerhaft dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, egal ob sie vor Ort verzehrt oder außer Haus mitgenommen bzw. geliefert werden.
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