Damit stärke das Unternehmen die Ausrichtung des Gremiums auf die Anforderungen des Sanierungsgutachtens und schaffe klare Führungsstrukturen für die weitere Transformation.
Im Mittelpunkt der aktuellen Veränderungen stehen mehrere personelle Wechsel auf Kapitalseite: Michael Höllerer und Monika Hohlmeier haben ihre Rücktritte zum 31. März 2026 angekündigt; Monique Surges wird ihr Mandat zum 30. Mai 2026 niederlegen. Bereits im Herbst 2024 ist Wolfgang Altmüller aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Seine Nachfolge hat Dr. Bernd Köhler angetreten. Ebenfalls niedergelegt hat Wilhelm Oberhofer sein Mandat Ende des Jahres 2025. Für ihn wurde Wolfgang Völkl in den Aufsichtsrat berufen.
Nach den jüngsten Veränderungen bestehe der Aufsichtsrat aktuell aus 15 Mitgliedern, drei sollen zeitnah nachbesetzt werden und durch die Hauptversammlung 2026 bestätigt werden. Des Weiteren tritt der erst im Dezember gerichtlich bestellte Wolfgang Völkl zur Wahl an.
Gregor Scheller, Vorsitzender des Aufsichtsrats der BayWa AG sagt: „Die strategische, kulturelle und personelle Erneuerung macht auch vor dem Aufsichtsrat nicht halt. Wir verändern das Gremium Schritt für Schritt und orientieren es konsequent an den zukünftigen Anforderungen der BayWa. Die Suche nach drei neuen Mitgliedern läuft und ich bin zuversichtlich, zeitnah geeignete Persönlichkeiten zu gewinnen, die unser aktualisiertes Kompetenzprofil gezielt stärken. Den ausscheidenden Mitgliedern danke ich für ihre engagierte und vertrauensvolle Mitarbeit.“
Im Zuge der Neuausrichtung hat der Aufsichtsrat ein aktualisiertes Kompetenzprofil verabschiedet, das künftig eine zentrale Grundlage für die Auswahl der neuen Mitglieder bildet. Dabei werden insbesondere Fachkenntnisse in den vier Kernbereichen Landwirtschaft, Bauen & Wohnen, Handel, sowie in den Bereichen Marketing & Vertrieb sowie Digitalisierung & Künstliche Intelligenz berücksichtigt. Ab 2028 wird zudem ein rotierendes Wahlsystem eingeführt. Jährlich werden zwei Mitglieder neu gewählt, gleichzeitig wird die Amtszeit von fünf auf vier Jahre verkürzt. Dazu wurde in der Hauptversammlung 2025 die Satzung geändert.
Darüber hinaus wurden weitere Regelungen des Aufsichtsrats angepasst. So sei bspw. der Schwellenwert für zustimmungspflichtige Geschäfte des Vorstandes deutlich gesenkt worden. Mit all diesen Maßnahmen leiste der Aufsichtsrat seinen Beitrag zum Erfolg der Transformation der BayWa AG.