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Mit Unverständnis habe der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) auf die Empfehlung des zuständigen Bundesratsausschusses reagiert, eine Pflichtvorsorgeuntersuchung für alle Arbeitnehmer bei Tätigkeiten im Freien einzuführen. Im Vorfeld der Befassung im Bundesrat hat sich der ZVG mit seinen Landesverbänden nun an die zuständigen Landesministerien gewandt und nachdrücklich gebeten, diese verschärfende Ausschussempfehlung abzulehnen, wie es in einer Mitteilung heißt.

„In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Sozialpartnern einschließlich der Gewerkschaften hat die Branche bereits einen Kompromiss gefunden“, betonte ZVG-Präsident Jürgen Mertz.
Im Ergebnis habe man sich unter Verzicht auf eine Pflichtvorsorge auf die Einführung einer Angebotsvorsorgeuntersuchung geeinigt und eine Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen, die eine effektive Aufklärung und Sensibilisierung der Arbeitnehmer vorsieht.
Die Beteiligten waren sich einig, dass eine Angebotsvorsorgeuntersuchung erforderlich, aber auch ausreichend sei, um die Arbeitnehmer über die mit der natürlichen UV-Strahlung verbundenen Risiken in Kenntnis zu setzen, ohne einen Tätigkeitsstopp in der Bau- und Landwirtschaft sowie dem Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau zu verursachen.
Die nunmehr vom Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik ausgesprochene Empfehlung an den Bundesrat, eine Pflichtvorsorge einzuführen, widerspreche dagegen den Bestrebungen aller Beteiligten, eine praxistaugliche Lösung zu erzielen.