ZVG: Gartenbaubetriebe von Streichung und Kappung betroffen

Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) bedeuaert die Entscheidung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Unterstützung der Unfallversicherungsbeiträge für bestimmte Betriebe zu kürzen.

„Trotz all unserer Bemühungen ist es uns leider nicht gelungen, die nicht nachvollziehbaren Kürzungen für einzelne Betriebe zu verhindern“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Für Unternehmen, die bisher über 50.000 Euro Bundesmittel erhalten, soll die Unterstützung künftig völlig gestrichen werden. Betrieben, die mehr als 20.000 Euro Bundesmittel erhalten, soll der Betrag bei 20.000 Euro gekappt werden. Die Einschränkungen werden mit einem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages begründet. So sollen die Bundesmittel zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden.

Allerdings werden bei den gartenbaulichen Kulturen nach Verbandseinschätzung insbesondere die arbeitsintensiven Betriebe mit vielen Mitarbeitern und hohen Lohnsummen betroffen sein. „Über die wirtschaftliche Ertragskraft des Unternehmens sagt die Höhe der Lohnsumme zunächst nichts aus,“ betont Mertz.

Der ZVG fürchtet, dass die Mehrbelastung der Betriebe letztendlich auch dazu führen werde, dass Arbeitsplätze verloren gehen. „Ich werde nicht müde werden, in allen anstehenden politischen Gesprächen immer wieder darauf hinzuweisen, dass ich diese Regelung für falsch halte und entsprechend eine Änderung einfordern“, unterstreicht der ZVG-Präsident. „Wenn diese Betriebe jetzt in Technik investieren, könnte die Folge weniger Arbeitsplätze und weniger Einnahmen in der Sozialversicherung sein. So wird das Gegenteil von dem politisch gewollten erreicht.'