Neuseeland: Änderung der Kiwi-Exportverordnung

Kristy McDonald, Vorsitzende KNZ Foto: Kiwifruit New Zealand

Laut einer Mitteilung der Regulierungsstelle Kiwifruit New Zealand (KNZ) hat das neuseeländische Kabinett Änderungen an den Kiwifruit-Export-Verordnungen 1999 zugestimmt.

Die Änderungen sind das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung des Ministeriums für Primärindustrie (MPI) in Zusammenhang mit dem Kiwifruit Industry Strategic Plan (KISP). In enger Zusammenarbeit mit dem MPI, Zespri und der Vereinigung New Zealand Kiwifruit Growers (NZKGI) hatte KNZ Änderungsvorschläge gemacht. Durch diese sollen das Wachstum der Industrie und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gleichermaßen gesichert werden. Gleichzeitig sollen die Unabhängigkeit der Regulierungsstelle stärker herausgestellt und die Transparenz erhöht werden.
Einer der wesentlichen Punkte der Änderungen ist die Definition des Kerngeschäfts von Zespri, dessen Kompetenzen in den Bereichen Marketing, Marktentwicklung sowie Forschung und Entwicklung konkretisiert werden. Der Status der Single Desk-Vermarktung soll indes nicht angetastet werden. „Wir glauben, dass durch diese Änderungen die Unabhängigkeit von KNZ sichergestellt bleibt, gleichzeitig unsere Fähigkeiten und unser Fachwissen besser ausgerichtet und Transparenz in Bezug auf unsere strategischen Absichten, Leistung und Finanzierung gewährleistet wird“, so Kristy McDonald, Vorsitzende von Kiwifruit New Zealand. Die Änderungen treten am 1. August 2017 in Kraft.