Foto: Duales System Deutschland

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Wie die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden rund 2.000 Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben, damit der Vollzug in diesen Fällen in die Wege geleitet werden kann.

„Wir bekommen vierteljährlich alle Daten der Systeme und zusätzlich Daten von den Verpflichteten. Von den großen Verpflichteten haben wir zudem am 15. Mai die sogenannte Vollständigkeitserklärung für das Jahr 2018 bekommen, also durch Prüfer testierte Jahresverpackungsmengen. Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister, die Voraussetzungen für die Arbeit der ZSVR.
„Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Firmen in Verkehr gebracht werden, liegt es nahe, dort mit den Maßnahmen zu beginnen. Insofern haben wir die zum 15. Mai hinterlegten Vollständigkeitserklärungen analysiert und sind auf eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten gestoßen. Nach § 26 VerpackG müssen wir Ordnungswidrigkeiten zusammen mit den Beweismaterialien an die Vollzugsbehörden übergeben. Dies ist nunmehr für ungefähr 2.000 Fälle passiert“, führt Gunda Rachut aus.
Die Arbeiten der ZSVR in Sachen Prüfung sind mit der Übergabe der auffälligen Fälle an die Bundesländer jedoch keineswegs abgeschlossen. Für eine Vielzahl von weiteren Fällen sind die Analysen angestoßen bzw. werden Nachforschungen auf schriftlichem Weg weitergeführt. „Wir haben sowohl in unserem Anfrageportal als auch bei der Auswertung der uns vorliegenden Zahlen und Berichte feststellen müssen, dass das Unwissen zu den Pflichten hoch ist. Wir nehmen mit Befremden wahr, dass die Compliance im Bereich VerpackG ein relativ niedriges Niveau aufweist“, so Gunda Rachut.