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Bei Angaben wie „Finest“ oder „Premium“ in Zusammenhang mit der Klasse I bei Obst und Gemüse werde der Anschein erweckt, so die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BZfE), dass es sich um die höchstmögliche Qualität handle. Dafür sehe die entsprechende EU-Verordnung (DVO (EU) Nr. 543/2011) jedoch die Klasse Extra vor.

Auf Anfrage Spaniens habe die EU-Kommission mitgeteilt, dass Auslobungen mit diesen Begriffen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Klassenangabe für den Verbraucher irreführend sein können.
Für die Kennzeichnung von Obst und Gemüse gelten strenge Vorschriften. Verbraucher müssen sich auf die Auszeichnung mit den jeweiligen Klassen und den damit verbundenen Qualitätskriterien verlassen können. Die genannten Begriffe dürfen jedoch an anderer Stelle auf der Verpackung außerhalb des Kennzeichnungsfeldes verwendet werden. Die Klassenangabe sei grundsätzlich in einer nicht irreführenden Art anzuzeigen, teilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit.