Geschützte Bezeichnung für Beelitzer Spargel jetzt amtlich

Der Beelitzer Spargel ist in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) eingetragen worden.

Das hatte die Europäische Kommission bereits Ende März genehmigt, am 15. Oktober übergab nun EU-Agrarkommissar Phil Hogan beim Agrarrat in Luxemburg das betreffende Zertifikat an das Bundeslandwirtschaftsministerium, vertreten durch Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens. Auch Staatssekretär Michael Stübgen zeigte sich erfreut über diesen Schritt. In Brandenburg genieße man mit der Spreewälder Gurke, dem Spreewälder Meerrettich, der Heumilch und dem Beelitzer Spargel „sehr erfolgreiche heimische Produkte mit geschützter geografischer Angabe“. Die Erzeugnisse oblägen dem besonderen regionalen Schutz der Europäischen Union. Das Qualitätszeichen gibt den Erzeugern nach Angaben des Ministeriums mit einer engen Verbindung zu einem geografischen Gebiet die Möglichkeit, die Verbraucher über die Besonderheit ihrer Produkte zu informieren. Die Erzeugnisse seien zudem EU-weit vor Nachahmung oder Fälschung geschützt. AgE