Obst, Gemüse oder Tiere aus konventionellen Zuchtverfahren, wie z.B. Kreuzungen, dürfen nicht patentierbar werden, sagten die Abgeordneten des Europaparlaments am 19. September in einer nicht legislativen Entschließung.

Der patentfreie Zugang zu biologischem Pflanzenmaterial sei von wesentlicher Bedeutung, um die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Pflanzenzucht- und Landwirtschaftssektors zu stärken, neue Sorten zu entwickeln, die Ernährungssicherheit zu verbessern und den Klimawandel zu bekämpfen, heißt es in der Pressemitteilung des Europaparlaments. Darüber hinaus dürfe der Zugang zu genetischen Ressourcen nicht eingeschränkt werden, da dies zu einer Situation führen könnte, in der einige multinationale Unternehmen ein Monopol auf Pflanzenzuchtmaterial zum Nachteil der Landwirte und Verbraucher in der EU haben, sagten viele Abgeordnete.
Das Parlament fordert die EU-Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Europäische Patentamt (EPA) davon zu überzeugen, keine Patente für Produkte zu erteilen, die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren gewonnen wurden. Es forderte das EPA ferner nachdrücklich auf, unverzüglich die Rechtsklarheit in dieser Angelegenheit wiederherzustellen, und betonte, dass keiner der 38 Staaten, die das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet haben, die Patentierung konventionell gezüchteter Produkte erlaubt.

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