Foto: Europäische Kommission

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Die Europäische Kommission trifft entschiedene Maßnahmen für ein Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette. Man werde tätig, damit Erzeuger sowie kleine und mittlere Unternehmen mehr Planungssicherheit erhalten und sich weniger mit Risiken beschäftigen müssten, über die sie wenig oder gar keine Kontrolle haben, so die Kommission.

Die unlauteren Handelspraktiken, die verboten werden sollen, sind u.a. verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen und erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln. Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in Ausgabe 16/2018 des Fruchthandel Magazins.


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