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Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt die Entwicklung nach eigenen Angaben und sieht darin einen weiteren Baustein auf dem Weg hin zu mehr Klarheit und Planungssicherheit für Landwirte sowie deren landwirtschaftliche Genossenschaften. DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers mahnt an: „Nun müssen die weiteren Schritte im Europäischen Parlament und den darauffolgenden Trilog-Vverhandlungen zügig erfolgen, damit die Reform nach langer Stagnation zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.“

Die nun getroffene Einigung für mehr Flexibilität bei den Umweltzielen und Ökoregelungen kommt den einzelnen Positionen der Mitgliedstaaten entgegen und hilft dabei, die Praktikabilität der GAP zu verbessern und den Grundsatz der Subsidiarität zu berücksichtigen. Gleichzeitig weist der DRV darauf hin, dass durch die Umsetzung dieser Regelungen keine Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU entstehen dürfen.

Zentral für die vom DRV vertretenen Agrargenossenschaften seien die zukünftigen Regelungen über die Kappung der Direktzahlungen. Die Entscheidung, das bisher verpflichtende Element in ein freiwilliges Instrument umzuwandeln, werde vom DRV grundsätzlich begrüßt. Allerdings vermisse der Raiffeisenverband eine Regelung, die es den Mitgliedstaaten für den Fall, dass eine Kappung eingeführt wird, grundsätzlich erlaube, bei Formen der kooperativen Landbewirtschaftung auf das einzelne Mitglied abzustellen. Durch eine solche Regelung würde der besonderen Struktur der Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe Rechnung getragen werden.