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'Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen aufgrund von Corona verschiedene Absatzwege für die hiesigen Lebensmittelproduzenten, wie z.B. die Gastronomie, wegbrechen, kommt dem Vertrieb über den LEH eine noch stärkere Bedeutung zu. Die Verantwortung dieses wichtigen Akteurs innerhalb der Lebensmittelkette wächst, und darf nicht zu unlauterer Ausübung von Marktmacht gegenüber den vorgelagerten Stufen führen', so Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).

Weiter führt er aus: 'Vielmehr sollten jetzt die Chancen verstärkter stufenübergreifender Zusammenarbeit gesucht und zielführend vorangetrieben werden. Eine zügige und klar verständliche Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) schafft Sicherheit für alle Beteiligten.'
Im Zuge der Umsetzung der UTP-Richtlinie fordert der Deutsche Raiffeisenverband eine vollumfängliche Anonymität der Meldung von Marktmissbräuchen durch marktmächtige Käufer. Daten oder Fakten dürfen keine Rückschlüsse auf den betroffenen Verkäufer zulassen. Um die schwächeren Marktpartner besser zu schützen, muss im Wege einer Beweislastumkehr dem marktmächtigen Käufer der Nachweis auferlegt werden, dass er ordnungsgemäß gehandelt hat, wenn ein begründeter Verdachtsfall vorgetragen wird.
Bei einem Gespräch mit Vertretern der Lebensmittelkette und Bundesministerin Julia Klöckner wurden die folgenden beiden Eckpunkte vereinbart: Zum einen sollen kurzfristig Gespräche über einen gemeinsamen Kodex zu fairen Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden. Zum anderen soll eine Kommunikationsallianz zur Steigerung der Wertschätzung von Lebensmitteln unter Federführung des Bundesministeriums entwickelt werden.