DRV-Hauptgeschäftsführer fordert Rechtssicherheit für neue Züchtungstechniken

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„Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung zur Anwendbarkeit des Gentechnikrechts auf bestimmte neue Züchtungstechniken getroffen – und seitdem ist nichts passiert“, kritisierte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Wie Ehlers weiter erklärte, müssten die EU-Institutionen, nicht zuletzt die künftige Kommission, in dieser Hinsicht dringend handeln. Generell bedauere der DRV, dass der EuGH mit seiner Entscheidung eine Situation geschaffen hat, in der die Forschungsergebnisse führender Wissenschaftler nicht beachtet werden. Sie hätten gezeigt, dass Mutationen durch neue Züchtungstechniken nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind. Ehlers: „Die Nutzung von Innovationen in der Pflanzenzüchtung ist durch das EuGH-Urteil deutlich erschwert worden. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland, und ganz Europa, im Vergleich mit anderen Ländern nicht den Anschluss an wichtige Entwicklungen verliert.“

Am 25. Juli 2018 hatte der EuGH entschieden, Genome-Editing-Verfahren rechtlich als Gentechnik einzustufen. Das bedeutet, dass sie der Freisetzungsrichtlinie unterliegen, mit der sehr strenge Zulassungs- und Kennzeichnungsverpflichtungen verbunden sind. Deren Umsetzung und Kontrolle sind jedoch problematisch, da derzeit nicht nachweisbar ist, ob neue Züchtungstechniken verwendet wurden.