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Wichtige Änderungen sind kurz vor dem Ende der Beratungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgenommen worden. Zu diesem Schluss kommt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV). „Es ist erfreulich, dass eine Klarstellung zur zivilrechtlichen Haftung doch noch aufgenommen wurde“, sagte DRV-Präsident
Franz-Josef Holzenkamp, anlässlich der aktuellen abschließenden Beratung im Bundestag.


Die im Sozialausschuss angenommene Änderung sehe vor, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz „LkSG“) keine zivilrechtliche Haftung begründe, welche über bereits bestehende Haftungsregeln hinausgehe. Zudem begrüßte der DRV, dass seine Forderung nach einer Gleichstellung von ausländischen Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland mit hiesigen Unternehmen aufgenommen wurde. Holzenkamp: „Einheitliche Wettbewerbsregeln für alle Akteure sind elementar, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“ Wenngleich dies auf nationaler Ebene ein Schritt in die richtige Richtung sei, halte er eine europäische Lösung für unerlässlich: „Wir brauchen gleiche Regeln in ganz Europa, am besten sogar ein global level playing field. Nur so wird sichergestellt, dass für alle Unternehmen dieselben Bedingungen gelten und deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.“ Letztlich bestünden aber noch immer erhebliche Kritikpunkte seitens der Wirtschaft. Der DRV mahnte, dass die besondere Rolle des Mittelstandes nicht vernachlässigt werden dürfe. Dieser erwirtschafte 53,5 % der Nettowertschöpfung in Deutschland. „Der Mittelstand ist entscheidend für das Wachstum und den Wohlstand unserer Volkswirtschaft“, so Holzenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen seien zwar nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst, würden in der Zukunft aber dennoch innerhalb der Lieferkette verpflichtet werden, die Sorgfaltsplichten einzuhalten.