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Die Überarbeitung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde von den Landwirten in der EU mit großer Spannung erwartet. Da es sich um ein wichtiges politisches Thema handelt, erwartete Copa Cogeca eigenen Angaben zufolge einen ausgewogenen Ansatz, der nicht nur bereits bekannte Ziele, sondern auch präzise Lösungen und Alternativen zur Erreichung dieser Ziele enthält. Der veröffentlichte Vorschlag, der von einer Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt wurde, gebe aber immer noch keine Antwort auf diese Fragen.

Der nun von der Kommission vorgelegte Vorschlag gehe über die Ankündigungen für 2020 ( Reduzierung des Einsatzes und der Risiken chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 % und die Reduzierung des Einsatzes gefährlicherer Pflanzenschutzmittel um 50 % bis 2030) hinaus, da er verbindliche Ziele auf europäischer Ebene und Ziele auf nationaler Ebene enthalte. Der Ehrgeiz der vorgeschlagenen Ziele stehe im Gegensatz zu den wenigen Informationen über die Lösungen, die technischen Alternativen und den Rahmen für die Unterstützung der Landwirte, was zu Gesetzesmängeln in den Betrieben führen wird, so Copa Cogeca. Damit die europäische Landwirtschaft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren kann, müssen den Landwirten und Agrargenossenschaften sichere, wirksame und erschwingliche Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die noch auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden müssen. Die Konzentration auf strengere Vorschriften wird die grundlegenden Probleme des Pflanzenschutzes nicht lösen können. Ein Verbot verschiedener Produkte ohne ausreichend wirksame Alternativen sei kein effizienter Ansatz. Es sei wichtig, dass den Landwirten angemessene Übergangsfristen eingeräumt werden, während derer der Liefersektor alternative Produkte auf den Markt bringen könne, wobei der Produktion von Kleinkulturen besondere Aufmerksamkeit zu widmen sei.

Da es an geeigneten Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln mangele, seien die Landwirte gezwungen, auf Notfallgenehmigungen zurückzugreifen, die zwar von der Kommission gefördert, aber von den nationalen Behörden nicht immer rechtzeitig erteilt werden, heißt es weiter. Dem Vorschlag fehle ein Rahmen, der die negativen Nebenwirkungen neutralisiere und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des EU-Agrarsektors garantiere, bevor ein rechtsverbindliches Ziel festgelegt werde. Dies sei nicht realistisch und könnte sich sehr nachteilig auf den Fortbestand der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU auswirken - umso mehr, weil auf anderen Kontinenten nicht die gleichen Regeln gelten, so Copa Cogeca abschließend.