Foto: FV Photography/AdobeStock

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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für das Insektizid Exirel zur Bekämpfung der Kirschessig- sowie der Kirschfruchtfliege erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2023 gegen Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) und Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) an Süß- und Sauerkirschen über die bestehende Zulassung hinaus eingesetzt werden.

Ferner ist der Einsatz von Exirel für die Bekämpfung von Kirschessigfliegen an Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsichen im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2023 zulässig.