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Für die Anwendung gegen Feuerbrand an Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erlassen.

Wie QS mit Bezug auf das BVL berichtet, sei die auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilte Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel befristet auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2018.