Für die Anwendung gegen Feuerbrand an Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erlassen.
Wie QS mit Bezug auf das BVL berichtet, sei die auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilte Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel befristet auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2018.
Das Europaparlament wird sich am 23. April mit der Novelle des EU-Saatgutrechts befassen und über seine Verhandlungsposition abstimmen. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten werden indes erst in der kommenden Legislaturperiode beginnen. Vorher muss das neu gewählte Parlament entscheiden, ob es die bestehende Position übernehmen oder nochmals Hand daran anlegen will.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die jüngste Einigung der Regierungsfraktionen zum Solarpaket I. Mit diesem sollen der Bau von Photovoltaik-Anlagen schneller und reibungsloser vorangetrieben und auch der Ausbau von Agri-PV-Anlagen verbessert werden.
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