logo_bvl_06.jpg

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon zur Bekämpfung der Kirschessigfliege an mehreren Kulturen erlassen, teilte QS mit. Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 12. Juni bis zum 9. Oktober 2019 an Süß- und Sauerkirschen sowie an Pfirsichen und Aprikosen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege zum Einsatz kommen.

Gemäß einer weiteren Notfallzulassung ist zudem die Anwendung von Karate Zeon gegen Kirschessigfliegen an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden zwischen dem 15. Juni und dem 12. Oktober 2019 zulässig.

Am 13. Juni hat das BVL die Zulassung für zwei Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metazachlor widerrufen. Bei den beiden Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um die Herbizide Butisan und Rapsan 500 SC. Mit sofortiger Wirkung ist die Anwendung beider Pflanzenschutzmittel bei Rucola, Radieschen, Rettich, Johanniskraut und Meerrettich nicht mehr zulässig. Bei anderen Kulturen bleibt dagegen die Anwendung von Butisan und Rapsan 500 SC weiterhin erlaubt. Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels, so QS abschließend.