Bundesregierung: Ende der 70-Tage-Regelung ohne „bedeutsame“ Wirkung

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Die Bundesregierung erwartet „keine bedeutsamen“ gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen durch das baldige Ende der sogenannten 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und fürchtet auch nicht um die Existenz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.

Schließlich handele es sich um eine bereits bei ihrer Einführung im Jahr 2014 befristete Übergangsregelung zur Vorbeugung von möglichen Problemen bei der Etablierung des gesetzlichen Mindestlohns, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Zwar hätten landwirtschaftliche Betriebe und Verbände in den zurückliegenden Monaten vermehrt „vorgetragen“, dass eine Rückkehr zu kürzeren Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung insbesondere Sonderkulturbetriebe aufgrund ihres hohen Arbeitskostenanteils belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken würde. Zudem würde einem dann erforderlichen Wechsel der Arbeitskräfte während der laufenden Saison entgegenstehen, dass es zunehmend schwerer sei, eine ausreichende Zahl von Erntehelfern in Deutschland zu gewinnen, räumt die Bundesregierung ein. Auch kämen auf die landwirtschaftlichen Arbeitgeber höhere Lohnkosten zu, wenn künftig vermehrt saisonale Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig würden. Allerdings richte die Bundesregierung ihr Handeln „nicht allein an Wünschen einzelner Interessengruppen aus“, heißt es in der Antwort. Von einer Fortsetzung der Regelung wären diejenigen Beschäftigten betroffen, deren Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ohne adäquate soziale Absicherung bliebe. AgE