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In welchem Umfang sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln enthalten? Mit einem neuen Orientierungswert (Zustandsindikator) im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) will das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach eigenen Angaben mehr Klarheit für Verbraucher schaffen. Dieser Indikator soll über die Gesamtaufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen aus Lebensmitteln Auskunft geben. Wesentlich sind dabei die drei Kategorien der geringen, mittleren und hohen Aufnahme, denen die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe dann zugeordnet werden.

„Die Verbrauchersicherheit wird durch die Hinweise zur Risikoidentifizierung gestärkt“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Auch die Politik profitiert, denn sie kann damit leichter und gezielter die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen.“
Lebensmittel, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, sollen zukünftig noch seltener Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der zulässigen Höchstgehalte enthalten. Das ist eines der Ziele des Nationalen Aktionsplans, in dessen Umfeld auch die neuen Vorschläge des BfR erarbeitet wurden. Bislang wird jährlich ermittelt, in wie viel Prozent der Proben der deutschen Lebensmittel-Überwachung (Monitoring) Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überschritten werden. Das BfR hat eine Ergänzung des bisherigen Indikators vorgeschlagen: Zukünftig soll nicht nur die Quote der Höchstgehaltsüberschreitungen ausgewiesen werden, sondern auch die der Überschreitungen der ARfD. Das BfR hat zudem vorgeschlagen, einen neuen Zustandsindikator einzuführen, der Auskunft über die Gesamtaufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen mit der Nahrung gibt. Zur Bestimmung des Zustandsindikators soll die kurz- und langfristige Aufnahme (Exposition) regelmäßig auf Basis deutscher Verzehrstudien und Lebensmittel-Monitoring-Daten ermittelt werden. Das Monitoring ist in sechsjährigen Zyklen aufgebaut. In diesen werden die wichtigsten Lebensmittel untersucht, sodass am Ende eine für Deutschland repräsentative Gesamtaussage getroffen werden kann. Der nächste Zyklus endet mit den Monitoringdaten des Jahres 2020. Danach wird das BfR für alle untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe die Exposition ermitteln und mit dem jeweiligen toxikologischen Grenzwert vergleichen. Aus den Resultaten können Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement abgeleitet werden.