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Landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen wollen in klimafreundliche Technologien investieren und ihren CO2-Ausstoß verringern. Am häufigsten wurde bisher die Förderung zur Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen an landwirtschaftlichen Maschinen beantragt. Um jedoch alle Förderbereiche gleichermaßen zu berücksichtigen, wird das BMEL die Förderung für automatische Reifendruckregelanlage zunächst aussetzen, so die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Die Förderung für die Einzelmaßnahme „Automatische Reifendruckregelanlage“ wird nach Nr. 3.1 h) zunächst ab dem 26. Januar 2021 um 23:59 Uhr ausgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine elektronische Antragsstellung möglich (Ausschlussfrist). Die nachfolgende Übermittlung des unterzeichneten Antragsdokuments an die BLE muss anschließend unverzüglich erfolgen.

Das Aussetzen der Förderung betrifft nur die Einzelmaßnahme „automatische Reifendruckregelanlagen“. Für alle anderen Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz ist die Antragstellung weiterhin möglich.

Für die geltende Richtlinie des Bundesprogramms Energieeffizienz sind bisher insgesamt über 1.000 Anträge auf Förderungen bei der BLE eingegangen. Auf den Förderbereich der Einzelmaßnahmen entfallen davon fast 850 Anträge. Rund drei Viertel der beantragten Fördermaßnahmen stellt die Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen an landwirtschaftlichen Maschinen dar.