ZVG: Mit Steuererleichterung für Dürreversicherung wichtige Forderung erfüllt

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Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, die Versicherungssteuer auf Dürreversicherungen von 19 % auf 0,03 % zu senken, sorgt beim Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) für große Erleichterung.

„Eine wichtige Forderung für die gärtnerischen Betriebe wird damit erfüllt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. „Der Witterungsverlauf der letzten zwei Jahre hat den Betrieben einen Vorgeschmack darauf gegeben, was auf sie künftig zukommen kann.“ Die Unternehmer seien bereit, sich in Eigenverantwortung um Vorsorge zu kümmern. Allerdings sei man auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ angewiesen.

Der Zentralverband begrüßt darüber hinaus die von Rheinland-Pfalz sowie von Bayern und Baden-Württemberg in den Bundesrat heute eingebrachten Entschließungsanträge, betriebliche Maßnahmen im Risikomanagement zu unterstützen. Kritisch sieht man allerdings, dass die Länder bislang ausschließlich von Landwirten beziehungsweise land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sprechen und die gärtnerischen Betriebe nicht genannt werden.

„Die politisch Verantwortlichen dürfen zudem nicht nach dem ersten Schritt stehen bleiben“, mahnt Fleischer. Wichtiges Instrument im Risikomanagement bleibe für den ZVG eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage (RAR). Dazu hatte der Verband bereits Anfang des Jahres ein Konzept vorgestellt, dass die Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) im Auftrag des ZVG entwickelt hatte. Entgegen des Vorschlages von Bayern und Baden-Württemberg müsse die Auflösung der Rücklage im Schadensfall steuerfrei sein, fordert der ZVG. Andernfalls wären die Betriebe doppelt bestraft.