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„Der Koalitionsvertrag bietet positive Aspekte, hinterlässt aber auch viele Fragezeichen für den Gartenbau“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. „Die bislang noch häufig unkonkreten Aussagen lassen viel Interpretationsspielraum zu. Hier kommt es auf die Umsetzung in den kommenden vier Jahren an.'

So entspreche bspw. die angekündigte Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und Ergänzung des integrierten Pflanzenschutzes einer langjährigen Forderung der Branche. Die Konkretisierung bleibe allerdings abzuwarten, heißt es weiter.
Der ZVG begrüße, dass sich verschiedene Forderungen der Branche im Koalitionsvertrag wiederfinden, etwa Aussagen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln oder auch der gerade für klein- und mittelständische Unternehmen dringend notwendige Bürokratieabbau.
„Hier werden wir darauf achten, dass die Belange der gärtnerischen Betriebe ausdrücklich mitberücksichtigt werden“ so Mertz weiter.

Weiterhin positiv bewerte der ZVG die geplante zügige Umsetzung der Wasserstrategie. Allerdings fehle beim Thema Wasserversorgung eine Priorisierung pflanzenproduzierender Betriebe. Dies sei dringend nötig, um Produktion und Versorgung aufrecht zu erhalten. Wichtig ist für den Gartenbau auch der Carbon-Leakage-Schutz im Zuge der CO2-Bepreisung, Hier fehle im Koalitionspapier eine Ausrichtung auf klein- und mittelständische Betriebe, wie sie im Gartenbau typisch sind.
Auch die Maßnahmen zur Klimaanpassung lassen die gärtnerische und landwirtschaftliche Produktion außen vor. Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine Risikoabsicherung für die gärtnerischen Betriebe ist. Dies wird der ZVG auch von der kommenden Bundesregierung einfordern. Grundsätzlich positiv sind angekündigte Investitionen zur Klimaneutralität zu werten, für den Gartenbau muss dabei das Bundesprogramm Energieeffizienz entsprechend ausgestattet werden.

Die beabsichtigte Offensive in der Digitalisierung wird begrüßt und ist für die klein- und mittelständischen Unternehmen des Gartenbaus extrem wichtig, dabei dürfen die Gartenbaubetriebe in den ländlichen Räumen nicht vernachlässigt werden. Des Weiteren befürwortet der ZVG die Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen.
Die angedachte Flexibilisierung der Tageshöchstarbeitszeit wird den Erfordernissen in der gärtnerischen Produktion mit ihren saisonalen und tageszeitspezifischen Arbeitsspitzen hoffentlich zugutekommen. Allerdings enttäuscht der Systembruch bei der Festlegung des Mindestlohnes. Die Ausgestaltung muss auch künftig in der Hoheit der Tarifpartner belassen und in der Mindestlohnkommission festgelegt werden. Sollte es bei dem Systembruch bleiben, ist eine Übergangfrist zwingend nötig, die von den Betrieben auch geleistet werden kann.